Förderprogramme
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat der Bundestag im Jahr 2000 das in Deutschland wichtigste Förderprogramm auf den Weg gebracht. Durch das EEG werden die Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen, die erneuerbare Energien erzeugen, an ihr Netz anzuschließen und den eingespeisten Strom nach festgelegten Sätzen zu vergüten.
Der zum entsprechenden Jahr der Installation einer Photovoltaikanlage gültige Vergütungssatz wird fest über 20 Jahre garantiert.
Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5% und bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen.
Vergütungssätze pro Kilowattstunde in Cent (EEG Novelle)
2008 |
2009 |
2010 |
|
| Gebäudeanlagen | 46,75 ct |
44,41 |
42,19 |
| ab 30 kW | 44,48 ct |
42,26 |
40,15 |
| ab 100 kW | 43,99 ct |
41,79 |
39,70 |
| Freilandanlagen | 35,49 ct |
33,18 |
31,52 |
| Fassadenbonus | 5,0 ct |
5,0 ct |
5,0 ct |
Degression 5% jährlich ab 2005. |
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KfW-Programm "Solarstrom erzeugen"
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite bis maximal 50.000 € für Photovoltaik-Anlagen an.
Die Mittel des KfW-Programms stehen privaten und gewerblichen Antragstellern sowie Landwirten zur Verfügung. Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000 Euro, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert werden.
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor. Daher ist die Antragstellung direkt über Ihre Hausbank vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kfw.de.
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